Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Frank MaraiteÖffentlich bestellter VermessungsingenieurBeratender Ingenieur |
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TeilungsvermessungWenn nur ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll, muss dieses im Grundbuch geteilt werden. Zur Teilung eines Grundstücks im Grundbuch muss dieses erst im Kataster in mehrere Flurstücke zerlegt werden. Dabei erhalten die Teile neue Flurstücksnummern. Anschließend werden diese im Grundbuch geteilt, d.h. unter verschiedenen laufenden Nummern aufgeführt. Danach erst kann ein Flurstück auf ein neues Grundbuch, sprich einen neuen Eigentümer, übertragen werden. Bebaute GrundstückeBei bebauten Grundstücken ist zunächst eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Diese Vorschrift steht in §8 der Landesbauordnung. Sinn dieser Vorschrift ist, baurechtswidrige Zustände, die sich durch die Teilung ergeben, zu vermeiden. Dies können eine Unterschreitung der Abstandflächen oder aber auch Öffnungen an der neuen Grenze sein. Grundlage für den Antrag auf Teilungsgenehmigung ist ein sogenannter "Amtlicher Lageplan". Die Anfertigung eines solchen Lageplans gehört zu meinen Aufgaben. Dabei übernehme ich die Prüfung insbesondere der Abstandflächen. In manchen Fällen, insbesondere wenn die Teilung mitten durch ein bestehendes Gebäude gehen soll, sind Zeichnungen eines Architekten notwendig. Unbebaute Grundstücke |
Letzte Änderung am 30. Oktober 2023 | Datenschutz | Impressum |